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Galerie – Zentren der Kunst

12.04.11

Mit dem Wort Galerie werden in Zusammenhang mit Kunst fast ausschließlich Räumlichkeiten bezeichnet, die für die Ausstellung von Kunstwerken genutzt werden. Dies gilt im Besonderen für Gemäldesammlungen, wie etwa die Tübinger Professorengalerie.
Es gibt kommerziell und nicht kommerziell ausgerichtete Galerien. Das ist die Unterscheidung anhand der Funktion. Untergliedert man Galerien nach ihren Exponaten, so gibt es Kunstgalerien für Kunstschätze jeder Art, Gemäldegalerien und Fotogalerien.
Die Bezeichnung Galerie beschränkt sich insbesondere auf privatwirtschaftliche Unternehmen, wo Kunstwerke ausgestellt, verkauft und vermarktet werden. Den Betreiber einer Galerie bezeichnet man als Galerist, in manchen Fällen ist der Galerist auch Künstler.
In Deutschland erhält ein Künstler etwa 50 Prozent des Kaufpreises, der in der Galerie erzielt wurde, als Honorar. Auf diesen Anteil muss die Galerie einen Beitrag zur Künstlersozialversicherung leisten.

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